Zuchtzulassung

Jeder Hund im Pinscher und Schnauzer-Klub muss eine Zuchtzulassung durchlaufen, bevor er als Rüde oder Hündin in der Zucht eingesetzt werden darf.

Hier möchten wir einen Einblick geben, was erreicht werden muss, damit der eigene Hund am Zuchtgeschehen teilhaben kann. Wir sind gerne jederzeit Ansprechpartner.

Zuchtzulassungsveranstaltung

(organisiert von einer Ortsgruppe)

Phänotypbeurteilung:

Bei der Phänotypbeurteilung schaut der Richter sich jeden Hund genau an. Dabei wird das Augenmerk auf die äußerlichen Merkmale gelegt (wie z.B. Fell, Augen, Zähne, Knochenbau, Proportionen, etc.). Es sollen Fehler frühzeitig erkannt werden, die der Zucht entgegenstehen könnten. Eine Formwertnote wird nicht vergeben, die Beurteilung kann nur bestanden oder nicht bestanden werden.

Verhaltensbeurteilung:

Bei der Verhaltensbeurteilung geht es darum, den Hund in verschiedenen Situationen zu erleben. Dabei muss der Halter mit dem Hund beispielsweise an einem haltenden Auto vorbei, wird von klingelnden Fahrradfahrer überholt, das Verhalten in der Gruppe sowie das generelle Temperament werden überprüft. Aggressive oder zu ängstliche Hunde sollen erkannt werden. Eine Formwertnote wird nicht vergeben, die Beurteilung kann nur bestanden oder nicht bestanden werden.

Der Hund muss vorher bei der jeweiligen Ortsgruppe zur Zuchtzulassungsveranstaltung gemeldet werden. Mitzubringen sind die Ahnentafel und der Heimtierausweis inkl. gültiger Tollwutimpfung.

Bausteine / Voraussetzungen zur Zuchtzulassungsbescheinigung:

Zuchtbewertungen (auf Ausstellungen)

es werden zwei Zuchtbewertungen benötigt mindestens mit dem Formwert "Sehr gut" im zuchtähigen Alter (Schnauzer: ab 15 Monate) von einem PSK-Zuchtrichter

Phänotypbeurteilung

auf einer Zuchtzulassungsveranstaltung wird der Hund von einem PSK-Zuchtrichter vom Phänotyp beurteilt

Verhaltensbeurteilung oder
bestandenen Wesenstest oder
bestande Begleithundeprüfung

auf einer Zuchtzulassungsveranstaltung kann der Hund die Verhaltensbeurteilung durchlaufen, sollte er aber vorher bereits einen Wesenstest oder eine Begleithundeprüfung bestanden haben, reichen diese Nachweise aus

HD-Auswertung

die Auswertung der Röntgenaufnahme zur Untersuchung der Hüftgelenksdysplasie (Ergebnis: A1 - B2)

Wenn diese Voraussetzungen oder auch Bausteine erreicht sind, die Zuchtzulassungsbescheinigung beantragt wird, darf der Hund bei Erhalt der Zuchtzulassungsbescheinigung am Zuchtgeschehen teilnehmen